Taxifahrer beklagen Missbrauch von der Mietwagenkonzession

Betreff: Taxifahrer beklagen Missbrauch von der Mietwagenkonzession
Anfrage der Gruppe Linke und Piraten vom 20. November 2014
Status: öffentlich Vorlage-Art: Antwort auf Anfragen
Federführend: 32 Fachbereich Öffentliche Sicherheit
Beratungsfolge:

Sachverhalt:

Die Region erteilt auf Antrag immer mehr Genehmigungen für Mietwagen. Das hat vor Ort erhebliche Auswirkungen auf das Taxigewerbe.

Mietwagenfahrer/innen dürfen nur Fahrten übers Telefon der Unternehmenszentrale annehmen und müssen nach einer Fahrt zur Unternehmenszentrale zurückfahren. Wegen mangelnder Kontrolle der Region unterbleibt oft Beides. Häufig fahren die Mietwagen ohne Telefonanruf an einschlägige Orte, zum Beispiel zum Schützenfest, obwohl sie es eigentlich nicht dürfen und schnappen den Taxifahrer/innen die Fahrgäste vor der Nase weg.

Die äußerst seltenen Kontrollen finden nur tagsüber statt. Abends, nachts und vor allem am Wochenende gibt es gar keine Kontrollen. Vor allem zu diesen Zeiten kommt es jedoch zu den beschriebenen Vorgängen.

Vor diesem Hintergrund fragen LINKE & PIRATEN die Verwaltung:

• Wie hoch ist die Personaldichte im zuständigen Bereich der Region für die Erteilung von Taxenkonzessionen und Kontrollen von Taxen- und Mietwagen?
• Wieviel der Mitarbeiter aus diesem Bereich sind im Außendienst für Kontrollen zuständig?
• Fallen außer den Taxen- und Mietwagenfahren noch andere Kontrollziele – zum Beispiel Busse, Lkw o.ä. in den Aufgabenbereich der Kontrolleure?
• Wie viele Kontrollen werden monatlich im Regionsgebiet durchgeführt?
• Falls die Kontrolleure noch andere Bereiche außer den Taxen und Mietwagen kontrollieren, wie ist das Verhältnis zwischen Taxen/Mietwagen und den anderen Bereichen?
• Gibt es Kommunen in denen es keine Taxiunternehmen mehr gibt, dafür aber Mietwagenunternehmer?
o Wenn ja, wie will die Region Hannover da gegensteuern?
o Was will die Region Hannover dagegen unternehmen, dass es in Kommunen ohne Taxen keine festen Fahrpreise mehr gibt und diese mit den Mietwagenfahrern jedes Mal ausgehandelt werden müssen?
o Wie will die Region Hannover in diesen Kommunen verhindern, dass Mietwagenfahrer von Kunden – insbesondere wenn sich Diese in einer Notsituation befinden – weit höhere Preise kassieren, als die normalen Taxen?
• Wie will die Region Hannover garantieren, das Mietwagenfahrer auch den Mindestlohn bekommen?
• Wie will die Region Hannover gegen eventuelle Scheinselbstständigkeit in der Mietwagenbranche vorgehen?
• Wie viele sozialversicherungspflichtige Fahrer sind bei Mietwagenfirmen in Durchschnitt pro Wagen gemeldet?
• Wie viele Km fährt ein Mietwagen im Jahresdurchschnitt?
• Wie viele Km fährt ein Taxi durchschnittliches innerhalb eines Jahres?

Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Nach § 49 Abs. 4 S. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) dürfen nur Beförderungs-aufträge mit Mietwagen ausgeführt werden, die am Betriebssitz oder in der Wohnung der Unternehmerin bzw. des Unternehmers eingegangen sind.

Es ist rechtlich zulässig, dass die Unternehmerin bzw. der Unternehmer Aufträge am Wohnsitz entgegennimmt und diese in die Geschäftsräume des Unternehmens weiterleitet. Darüber hinaus ist ein telefonischer Eingang des Beförderungsauftrages nicht zwingend erforderlich. Die Rechtslage ermöglicht eine Vielzahl von Möglichkeiten, wie der Beförderungsauftrag beim Unternehmen eingehen kann, darunter auch die Kommunikation über Datentransfer (z.B. E-Mail oder Apps).

Die Rückkehrpflicht im Mietwagenverkehr nach § 49 Abs. 4 S. 3 PBefG regelt, dass ein Fahrzeug grundsätzlich nach Beendigung des Beförderungsauftrages zum Betriebssitz zurückkehren muss. Eine Ausnahme von dieser Rückkehrpflicht gilt für die Fälle, in denen vor oder während der Fahrt ein neuer Beförderungsauftrag eingeht.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen wie folgt beantwortet.

Frage 1:
Wie hoch ist die Personaldichte im zuständigen Bereich der Region für die Erteilung von Taxenkonzessionen und Kontrollen von Taxen- und Mietwagen?

Antwort 1:
Die Sachbearbeitung für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen, Mietwagen und Kraftomnibussen nach dem PBefG wird zusammen mit Aufgaben nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) von insgesamt 2 Vollzeit-MitarbeiterInnen im Fachbereich Öffentliche Sicherheit wahrgenommen. Für die Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren in diesem Zusammenhang, einschließlich der Durchführung von Anlasskontrollen, sind 2 weitere MitarbeiterInnen befasst.

Frage 2:
Wieviel der Mitarbeiter aus diesem Bereich sind im Außendienst für Kontrollen zuständig?

Antwort 2:
Kontrollen im Zusammenhang mit dem Gelegenheitsverkehr mit Taxen und Mietwagen durch MitarbeiterInnen des Fachbereiches Öffentliche Sicherheit finden grundsätzlich anlassbezogen statt. Sofern Hinweise auf Verstöße gegen die Bestimmungen des PBefG in einem bestimmten Bereich vorliegen oder bei besonderen Veranstaltungen (z.B. Messen), erfolgen Überprüfungen vor Ort. Hinsichtlich der vorhandenen personellen Ressourcen verweise ich auf die Antwort zu Frage 1.

Frage 3:
Fallen außer den Taxen- und Mietwagenfahrern noch andere Kontrollziele – zum Beispiel Busse, Lkw o.ä. in den Aufgabenbereich der Kontrolleure?

Antwort 3:
MitarbeiterInnen des Fachbereiches Öffentliche Sicherheit führen ausschließlich Anlasskontrollen im Aufgabengebiet „Gelegenheitsverkehr mit Taxen und Mietwagen“ durch. Für die übrigen Kontrollen sind andere Behörden, insbesondere die Polizei und das Bundesamt für Güterverkehr, zuständig.

Frage 4:
Wie viele Kontrollen werden monatlich im Regionsgebiet durchgeführt?

Antwort 4:
Hierzu gibt es keine laufende Statistik, künftig sollen die Kontrollen erfasst werden.

Frage 5:
Falls die Kontrolleure noch andere Bereiche außer den Taxen und Mietwagen kontrollieren, wie ist das Verhältnis zwischen Taxen/Mietwagen und den anderen Bereichen?

Antwort 5:
Siehe Antwort zu Frage 3.

Frage 6:
Gibt es Kommunen in denen es keine Taxiunternehmen gibt, dafür aber Mietwagenunternehmer?

Antwort 6:
In der Stadt Hemmingen sowie in der Stadt Pattensen gibt es keine dort ansässigen Taxenunternehmen. Mietwagenunternehmen sind derzeit in sämtlichen regionsangehörigen Gemeinden angesiedelt.

O Wenn ja, wie will die Region Hannover da gegensteuern?

Um die Versorgung mit Fahrten im Taxenverkehr in Kommunen ohne Taxenunternehmen sicherzustellen, ist es den Unternehmen aus den jeweils angrenzenden Gemeinden gestattet, sich auch in diesen Bereichen bereitzuhalten. So können sich beispielsweise in Hemmingen auch Taxen aus der Landeshauptstadt Hannover bereithalten.

Darüber hinaus besteht hinsichtlich der Genehmigung von Mietwagenunternehmen keine Steuerungsmöglichkeiten seitens der Region Hannover. Liegen die subjektiven Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 PBefG (u.a. Zuverlässigkeit, fachliche Geeignetheit) vor, hat die Behörde eine Genehmigung zu erteilen. Eine Zulassungsbegrenzung, wie sie für den Taxenverkehr möglich ist, ist für den Mietwagenbereich nicht zulässig.

O Was will die Region Hannover dagegen unternehmen, dass es in Kommunen ohne Taxen keine festen Fahrpreise mehr gibt und diese mit den Mietwagenfahrern jedes Mal ausgehandelt werden müssen?

Auf die Preisgestaltung der Beförderungsdienstleistung im Mietwagenverkehr hat die Region Hannover keinen Einfluss (Vertragsfreiheit). Grundsätzlich muss ein Mietwagen gem. § 30 Abs. 1 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) mit einem leicht ablesbaren Wegstreckenzähler ausgerüstet sein. Somit muss nicht zwingend ein Festpreis für jede Mietwagenfahrt einzeln ausgehandelt werden. Wird keine Einzelvereinbarung ausgehandelt, akzeptiert der Beförderungsgast mit Fahrtantritt die Bedingungen des Unternehmens, sodass anhand der Wegstrecke ein Preis unter den jeweiligen Konditionen berechnet wird.

O Wie will die Region Hannover in diesen Kommunen verhindern, dass Mietwagenfahrer von Kunden – insbesondere wenn sich diese in einer Notsituation befinden – weit höhere Preise kassieren, als die normalen Taxen?

Die Preisgestaltung im Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen obliegt den Unternehmen selbst und unterliegt der Vertragsfreiheit. Die Region Hannover als Genehmigungsbehörde hat darauf keine Einflussmöglichkeiten.

Taxen können ferner vorab per telefonische Bestellung aus anderen Betriebssitzgemeinden für eine Fahrt in Anspruch genommen werden.

Frage 7:
Wie will die Region Hannover garantieren, dass Mietwagenfahrer auch den Mindestlohn bekommen?

Antwort 7:
Die Zuständigkeit hierfür liegt nicht bei der Region Hannover, sondern beim Hauptzollamt. Entsprechende Hinweise auf Verstöße würden von hier an die zuständige Stelle weitergeleitet.

Frage 8:
Wie will die Region Hannover gegen eventuelle Scheinselbständigkeit in der Mietwagenbranche vorgehen?

Die Bekämpfung von Scheinselbständigkeit fällt in den Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts. Hinweise auf Verstöße würden von hier an das Hauptzollamt weitergeleitet.

Frage 9:
Wie viele sozialversicherungspflichtige Fahrer sind bei Mietwagenfirmen in Durchschnitt pro Wagen gemeldet?

Antwort 9:
Über die Anzahl von sozialversicherungspflichtigen Fahrern in einem Mietwagenbetrieb liegen zurzeit keine dezidierten Daten vor.
Der Anteil an geringfügig Beschäftigen in Mietwagenunternehmen beträgt durchschnittlich 8 %, in Taxenunternehmen liegt der Wert bei 6,3 %.

Frage 10:
Wie viele Km fährt ein Mietwagen im Jahresdurchschnitt?

Antwort 10:
Die durchschnittliche Jahreskilometerleistung für einen Mietwagen beträgt ca. 62.936 km.

Frage 11:
Wie viele Km fährt ein Taxi durchschnittlich innerhalb eines Jahres?

Antwort 11:
Die durchschnittliche Jahreskilometerleistung für ein Taxi beträgt ca. 85.270 km.

Die Antworten zu den Fragen 9-11 basieren auf Durchschnittswerten für vergleichbare Gebietskörperschaften. Die tatsächlichen Angaben sind stark abhängig von der örtlichen Struktur der Betriebe. Konkrete Zahlen für die Region Hannover zu diesen Fragen werden durch das in Auftrag gegebene Gutachten zu der Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes ermittelt.


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