Warnhinweise bei durchfahrenden Güterzügen erhalten

Herren
Regionspräsident Hauke Jagau,
Vorsitzender der Regionsversammlung Bodo Messerschmidt
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sowie die Fraktionen
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Im Hause
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Antrag gem. § 8 der Geschäftsordnung

 

 

In den Ausschuss für Verkehr                                              am21.10.2014
In die Sitzung des Regionsausschusses        ​                ​         am11.11.2014
In die Sitzung der Regionsversammlung ​                           am 18.11.2014

Warnhinweise bei durchfahrenden Güterzügen erhalten

Antrag zu beschließen:
Auf dem Bahnhof Burgdorf werden die Warnungen bei durchfahrenden Güterzügen nicht eingestellt.
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Um Lärmschutzbegehren gerecht zu werden, soll der Einsatz anderer Signale, etwa auf den Nahbereich gerichtete Tonsignale, Lichtzeichen und Hinweisen auf den elektronischen Anzeigetafeln geprüft werden.
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Begründung:
Auf der Strecke Celle-Lehrte fahren neuerdings testweise die Güterzüge mit ca. 100-120 km/h durch die Bahnhöfe, ohne das eine Durchsage über die Bahnhofslautsprecher erfolgt. Ab dem 1. Oktober 2014 will die Deutsche Bahn AG die Durchsagen zur Ankündigung durchfahrender Güterzüge unter anderem im Bahnhof Burgdorf gänzlich einstellen. Begründet wird diese Maßnahme mit dem Lärmschutz für die Anwohner.
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Nicht nur der Schreck kann einem in die Knochen fahren, wenn plötzlich Züge vorbei fahren. Güterzüge verursachen einen beängstigenden Sog, wenn sie durch den Bahnhof rauschen. Vom Bahnsteig des Burgdorfer Bahnhofs aus, sind die Züge aus Richtung Celle erst zu sehen, wenn sie nur noch ca. 500 Meter entfernt sind, weil das Gleis dort eine Kurve beschreibt. Es besteht die Gefahr für Reisende, insbesondere aber für Kinder, Senioren und Menschen mit eingeschränkter Mobilität, von diesem Sog mitgerissen zu werden. Von einer erfolgten eingehenden Prüfung und Risikobewertung, wie sie die DB-Sprecherin Brunkhorst behauptet, kann hier nicht die Rede sein.
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Mit der oben genannten Kombination aus auf den unmittelbaren Nahbereich gerichteten Ton- und Lichtsignalen sowie Textanzeigen könnte der Fahrgast auf dem Bahnsteig zielgenauer erreicht werden, während die Anwohner, die hinter dem Bahnhof in etwa 50 Metern Entfernung leben, eine weitaus geringere Lärmbelästigung hätten.
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Mit freundlichem Grüßen
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Hans-Jürgen Hey (stellv. Gruppenvorsitzender)

 


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