Hallo,
An den 14.11.13 habe wir einen Änderungsantrag während der Ausschusssitzung mündlich eingebracht. Es drehte sich um folgenden Sachverhalt.
1281 BDS „Beschlußdrucksache“
Änderung der Abfallsatzung Synopse 1
§ 10 Abs. 4 Satz 2:
„Der Zweckverband legt dabei in der Regel eine wöchentliche Abfallmenge von 20 Litern je auf dem Grundstück lebender oder gemeldeter Person zugrunde..“
Wir haben den folgenden Satz als Änderungsantrag eingebracht. Er soll als § 10 Abs. 4, Satz 3 eingefügt werden.
„Diese vorgeschlagene Menge kann auf Antrag auf 10 Liter reduziert werden.“
Ich bin gespannt ob das auch in den Regionsauschuss und der Regionsversammlung durch geht.
Bis dann
LG von Jürgen Hey
Der Änderungsantrag ist durch gegangen.