14. Dezember 2015
lt. § 3, Satz 2 Bedarf-VO-RettD darf die Hilfsfrist für Ersthelfer in 95% aller Fälle 15 Minuten nicht überschreiten. Sollte ein Landkreis von sich aus diese Frist verkürzen wollen, muss er die dadurch entstehenden Kosten selber tragen.
Wie viele Minuten betrug die durchschnittliche Hilfsfrist in der Region Hannover bezogen auf die Jahre 2012 – 2014?
Für das Jahr 2012 betrug die Hilfsfrist in der Region Hannover 14 Minuten und 28 Sekunden.
Für das Jahr 2013 betrug die Hilfsfrist in de...
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