Das ist der inhalt des Absatzes 7 nach der Regionsversammlung:
Das ist die Vorlage 2048 Ziffer 7
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7. Die Gesellschafterversammlung trägt die Empfehlung der Geschäftsführung und der Arbeitsgruppe für ein gemeinsames Versorgungskonzept der Standorte Großburgwedel und Lehrte – wie im Konzept Medizinstrategie Version 3.0 beschrieben – mit. Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung um einen Konzeptentwurf für einen förderfähigen Neubau insbesondere mit dem Kernspektrum Innere Medizin mit Fokus Kardiologie, Gastroenterologie, Nephrologie und Geriatrie, Allgemein- und Viszeral-, Unfallchirurgie und Urologie sowie Gynäkologie und Geburtshilfe gebeten. Die Gesellschafterversammlung schließt sich dabei der Empfehlung an, insbesondere die Altersmedizin (Akut und Reha) zu stärken. Der Prüfprozess für den Krankenhausneubau erfolgt ohne standortbezogene Vorfestlegungen.
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7. Die Gesellschafterversammlung trägt die Empfehlung der Geschäftsführung und der Arbeitsgruppe für ein gemeinsames Versorgungskonzept der Standorte Großburgwedel und Lehrte – wie im Konzept Medizinstrategie Version 3.0 beschrieben – mit. Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung um einen Konzeptentwurf für einen förderfähigen Neubau insbesondere mit dem Kernspektrum Innere Medizin mit Fokus Kardiologie, Gastroenterologie, Nephrologie und Geriatrie, Allgemein- und Viszeral-, Unfallchirurgie und Urologie sowie Gynäkologie und Geburtshilfe gebeten. Die Gesellschafterversammlung schließt sich dabei der Empfehlung an, insbesondere die Altersmedizin (Akut und Reha) zu stärken. Der Prüfprozess für den Krankenhausneubau erfolgt ohne standortbezogene Vorfestlegungen.
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Zu Ziffer 7 der Vorlage 2048 wird durch den ÄaA 2155 der Beschlusstext um folgenden Satz ergänzt:
Im Rahmen des Konzeptentwurfs für einen förderfähigen Neubau im Osten von Hannover wird ebenfalls geprüft, inwieweit die Häuser Großburgwedel und Lehrte an ihrem jeweiligen Standort für den Fall der Nichtumsetzung der Neubauvariante so weiterentwickelt werden können, dass sie unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit, Förderfähigkeit und Versorgungsqualität zukunftsfähig sind. Die Kosten für beide Varianten sind zeitgleich zu ermitteln und gegenüber zu stellen.
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Ich würde gern den letzten Satz mal überprüfen lassen. Es dreht sich darum, das beide Varianten zeitgleich verglichen werden müssen. Unter den beiden Varianten verstehe ich den Umbau der beiden Kliniken und den Neubau. Nach meiner Meinung kostet der Neubau 200 Mio € + evtl. 40Mio€ . Ohne das für die 40 Mio € eine neue Auschreibung erfolgen muss.
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Gehen wir von den 200 bzw. 240 Mio. € aus, kann man nach meiner Erfahrung dafür beide Kliniken Renovieren, wenn man will. Ob man dafür ein Neubau hin stellen kann, das weiß ich allerdings nicht.
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Es verbleibt
MFG Jürgen Hey